FAQ's

Ich habe etwas Schlimmes erlebt…

  • Ruf uns an – egal was du erlebt hast.
  • Wir hören dir zu.
  • Wir schauen mit dir gemeinsam, wie es weitergehen kann.

In welchem Fall darf ich überhaupt bei #bleibnichtallein anrufen?

  • Wenn du durch jemanden Gewalt erlebst. Das heisst: Wenn dir jemand wehtut oder dir das androht. Wenn dir jemand Angst macht oder dich zu etwas zwingt, dich erpresst oder dich an Orten anfasst, an denen du es nicht willst.
  • Wenn du nicht weisst, wie es weitergehen soll.
  • Wenn du es zu Hause nicht mehr aushältst.
  • Wenn sich deine Eltern oft streiten und dir das Sorgen macht.
  • Wenn du unsicher bist, ob etwas davon zutrifft: Ruf auf jeden Fall an!

Ist mein Problem «wichtig genug», um anzurufen?

  • Ja! Wenn dich dein Problem bedrückt oder beschäftigt, ist es wichtig!
  • Wir nehmen jedes Problem ernst.
  • Sprich mit jemandem! Ruf uns an!

Dürfen mich meine Eltern schlagen?

  • NEIN. Niemand darf dich schlagen, auch deine Eltern nicht.
  • Die meisten Eltern wollen alles richtig machen mit ihren Kindern. Manchmal wissen sie nicht, wie sie das anders schaffen können. Dann werden sie ungeduldig und schlagen zu.
  • Wenn du uns anrufst, können wir besprechen, wie wir dir am besten helfen können.

Was passiert, wenn ich bei euch anrufe? Kann ich darüber mitbestimmen?

  • Wir hören dir zu.
  • Wir besprechen gemeinsam, was es für Möglichkeiten gibt.
  • Du bestimmst, wie es weiter geht.

Muss ich dann alles genau erzählen?

  • Nein, wir müssen keine Details wissen, du bestimmst, wie viel du erzählen magst.
  • Für uns ist es wichtig zu hören, was dir Sorgen macht.
  • Manchmal findet man das leichter heraus, wenn man darüber spricht.
  • Manchmal fragen wir nach, um sicher zu sein, dass wir dich richtig verstanden haben.

Ich möchte nicht, dass ihr jemandem davon erzählt. Geht das?

  • Ja, das geht! Wir dürfen gar niemandem davon erzählen. Das nennt man Schweigepflicht.
  • Dinge, die du am Telefon oder in der Beratung erzählst, dürfen ohne deine Zustimmung nicht weitererzählt werden.
  • Falls wir merken, dass es ganz wichtig ist, jemandem davon zu erzählen, besprechen wir das mit dir.
  • Manchmal kann nur so geholfen werden.
  • Wir suchen dann mit dir gemeinsam nach einer passenden Lösung.

Reden Sie dann mit meinen Eltern? Erfahren meine Eltern alles? Kommen Sie dann nach Hause, um zu schauen?

  • Wir besprechen alles zuerst mit dir.
  • Mit deinen Eltern nehmen wir nur Kontakt auf, wenn du das möchtest.
  • Wir unterstehen der Schweigepflicht. Das heisst, wir dürfen ohne dein Wissen mit niemandem darüber reden.
  • Wir kommen nicht zu dir nach Hause. Uns ist wichtig, was du uns erzählen möchtest. Wir glauben dir.

Gehen Sie zur Polizei, wenn ich erzähle, was mir passiert ist?

  • Nein, wir gehen nicht zur Polizei, auch wenn wir von Straftaten wissen.
  • Wir werden die Situation mit dir besprechen und nach einer Lösung suchen, die für dich gut ist.

Manchmal habe ich Angst, dass mein Vater oder meine Mutter dann von zu Hause weg muss, wenn ich erzähle, was er*sie mit mir gemacht hat.

  • Das ist nicht das Ziel!
  • Wir wollen gemeinsam mit dir überlegen, was du brauchst, damit es dir zu Hause wieder besser geht.
  • Vielleicht braucht es auch Ideen, wie deinen Eltern geholfen werden kann, damit sie es schaffen, anders zu reagieren als mit Gewalt.
  • Wir suchen mit dir gemeinsam nach einer passenden Lösung.
  • Du hast das Recht, vor Gewalt sicher zu sein. Auch zu Hause.

Muss mein Vater oder meine Mutter ins Gefängnis, wenn ich erzähle, was er*sie mit mir gemacht hat?

  • Das können wir so nicht sagen, denn wir machen mit dir ab, mit wem wir über deine Situation sprechen.
  • Vor allem schauen wir mit dir, was getan werden muss, damit es dir und deiner Familie wieder besser geht. Das ist das Wichtigste!

Ich will die Gewalt zu Hause nicht mehr. Muss ich ins Heim, wenn ich es jemandem erzähle?

  • Nein, niemand muss ins Heim, weil er*sie erzählt, dass es ihm*ihr nicht gut geht.
  • Vielleicht braucht es auch Ideen, wie deinen Eltern geholfen werden kann, damit sie es schaffen, anders zu reagieren als mit Gewalt.
  • Wir suchen mit dir gemeinsam nach einer passenden Lösung.
  • Du hast das Recht, vor Gewalt sicher zu sein. Auch zu Hause.

Wer nimmt das Telefon ab, wenn ich bei euch anrufe?

  • Meistens nimmt zuerst jemand ab, die*der nur fürs Telefon zuständig ist. Wenn du ihr sagst, dass du jugendlich bist, wirst du weitergeleitet.
  • Es ist immer jemand am Telefon, der sich mit schwierigen Situationen und Problemen von Kindern auskennt.
  • Auch andere Kinder sind in ähnlichen Situationen und holen sich bei uns Rat.
  • Bei uns arbeiten Frauen und Männer. Es kann sein, dass du persönliche Themen lieber mit einer Frau oder einem Mann besprechen willst. Wenn das für dich wichtig ist, darfst du uns das sagen.

Kostet es etwas, euch anzurufen?

  • Ausser den normalen Telefongebühren (falls Du keine Pauschale hast) entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  • Auch wenn du vorbeikommst, kostet das nichts.
  • Wir können dich auch sofort zurückrufen, wenn du das willst.

Kann ich auch für eine*n Freund*in bei Euch anrufen?

  • Ja, klar kannst du das!
  • Wir können mit dir besprechen, wie deiner*deinem Freund*in geholfen werden kann.
  • Du kannst eine grosse Hilfe für deine*n Freund*in sein.

Kann auch ein*e Freund*in für mich anrufen?

  • Ja, klar kann sie*er das!
  • Wir werden mit ihm*ihr schauen, was es braucht, damit es dir wieder besser geht.
  • Übrigens: Wer uns anruft, muss seinen*ihren Namen nicht nennen!

Kann ich auch eine*n Freund*in mitbringen?

  • Ja, du kannst jede Person mit in die Beratung bringen, der du vertraust.
  • Eine*n Freund*in dabei zu haben, kann dir ein sicheres Gefühl geben.
  • Es ist toll, wenn du eine*n Freund*in hast, die*der dich zu uns begleitet.

Wie wird unserem Kind in der Beratung geholfen?

Das kommt ganz auf die Situation und das Anliegen Ihres Kindes an.

In der Beratung unterstützen wir Ihr Kind

  • mit Gesprächen, so viel es mag.
  • mit Informationen über solche und ähnliche Situationen.
  • indem wir ihm Sicherheit geben, dass seine Gefühle und sein Verhalten normal sind.
  • indem wir den Fokus auf seine Stärken und Ressourcen richten.
  • indem wir mit ihm gemeinsam Ideen zum Umgang mit dem Erlebten entwickeln.
  • bei Bedarf auch mit der Vermittlung von Hilfe (z.B. einer Therapie oder einer juristischen Unterstützung).

In diesem Rahmen können wir Ihr Kind im direkten Kontakt unterstützen.
Ein wesentlicher Teil der Hilfe für Ihr Kind besteht zudem darin, dass

  • Sie sich als Eltern Unterstützung im Umgang mit dieser speziellen Situation holen.
  • Sie je nach Situation eine Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen, z.B. Lehrperson, Beistand/Beiständin etc., suchen.

Mein Kind benimmt sich seltsam. Kann das ein Hinweis sein, dass es Gewalt erlebt hat?

Seltsames oder verändertes Verhalten kann sehr verschieden sein:

Vielleicht will Ihr Kind plötzlich nicht mehr in den Musikunterricht gehen, es ist in letzter Zeit oft wütend und schlägt das jüngere Geschwister, es weint viel oder schläft schlecht.

  • Es ist nicht so, dass hinter jedem auffälligen Verhalten ein Gewalterlebnis steht. Konkrete Verhaltensweisen können ganz unterschiedliche Ursachen haben. Es kann aber sein, dass das Kind Gewalt erlebt.
  • Daher ist es wichtig, alle Anzeichen ernst zu nehmen!
  • Wie auch immer das auffällige Verhalten aussieht, es ist auf jeden Fall ein Hinweis darauf, dass es dem Kind nicht gut geht.
  • Sprechen Sie Ihr Kind auf Ihre Beobachtungen an und fragen Sie nach, ohne es zu drängen.
  • Sprechen Sie mit ihr*ihm z.B. über gute und schlechte Gefühle, angenehme und unangenehme Berührungen (siehe auch Tipps für Kinder).
  • Bleiben Sie mit der Vermutung nicht allein, lassen Sie sich beraten.
  • Bei der Opferhilfe beider Basel bekommen Sie Unterstützung –Sie können auch anonym Ihre Unsicherheit und den Umgang mit diesem Thema besprechen.

Mein Kind spielte mit seinem*seiner Freund*in. Als ich im Zimmer nach ihnen schaute, sassen die beiden in der Unterhose da und spielten Doktor. Mein Kind schickte mich weg. Kann ich sie so was machen lassen?

Wenn Kinder ihren Körper entdecken und im Vor- und Grundschulalter sogenannte Doktorspiele spielen, ist das normal.

Das Erkunden des Körpers ist normal und wichtig für die Entwicklung, wenn

  • Kinder gleichaltrig und ebenbürtig sind, der Alters- und Entwicklungsunterschied nicht zu gross ist.
  • den Kindern wohl dabei ist und sie aus freien Stücken mitspielen.

Sie können Ihr Kind dabei unterstützen. Mithilfe von Bilderbüchern können Sie das Thema mit Ihrem Kind frühzeitig und spielerisch ansprechen.

Wichtige (Präventions-)Grundsätze, die dazu beitragen, Kinder stark zu machen und sie vor Gewalt zu schützen, sind etwa:

  • Mein Körper gehört mir! Kinder bestimmen selbst über ihren Körper.
  • Nein sagen ist erlaubt und wichtig.
  • Es gibt angenehme und unangenehme Gefühle und Berührungen.
  • Es gibt gute und schlechte Geheimnisse.
  • Es ist stark, sich Hilfe zu holen.

Mein Kind hat mir eben erzählt, dass es von einem*einer älteren Schüler*in bedrängt und gegen seinen Willen umarmt und überall angefasst wurde. Wie soll ich damit umgehen? Soll ich eine Anzeige erstatten?

  • Glauben Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn.
  • Nehmen Sie jeden Hinweis ernst.
  • Es ist gut, dass Ihr Kind von dem Vorfall erzählt hat. Sagen Sie ihm das!
  • Versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Vermeiden Sie übereiltes Handeln.
  • Gehen Sie nicht als Erstes zur Polizei.
  • Lassen Sie sich beraten, auch bezüglich einer Anzeige.
  • Sagen Sie dem Kind, dass auch Erwachsene sich manchmal Hilfe holen.
  • Informieren Sie Ihr Kind über die Schritte, die Sie unternehmen.
  • Besprechen Sie mit ihm, wie es sich jetzt konkret verhalten kann.
  • Bleiben Sie nicht allein!
  • Suchen Sie – auch bei vagen Vermutungen – möglichst frühzeitig Kontakt zu Fachpersonen.
  • Sie bekommen Unterstützung bei der Opferhilfe beider Basel.

Rufen Sie uns an!

Was kann ich tun, damit es meinem Kind besser geht?

Wenn Kinder Gewalt erleben, hinterlässt das Spuren.
Sie können Ihr Kind dabei unterstützen, die erlebte Gewalt zu verarbeiten.

Geben Sie ihm

  • Zuwendung, Geduld, Zeit und Aufmerksamkeit.
  • so viel Normalität wie möglich.
  • einen gelebten Alltag mit gewohnten Eckpunkten.
  • Sicherheit und Vertrauen.

Sie können es unterstützen, indem Sie

  • Ihrem Kind glauben.
  • klar Stellung gegen die Gewalt beziehen.
  • Ihr Kind begleiten.
  • handlungsfähig bleiben.
  • sich von einer Fachstelle unterstützen lassen.
  • es vor weiterer Gewalt schützen.
  • Ihr Kind von Schuldgefühlen entlasten.

Lassen Sie sich beraten!

Was kann ich tun, damit die erlebte Gewalt keine bleibenden Schäden hinterlässt?

Gewalt kann nicht rückgängig gemacht werden.
Und doch gibt es gute Möglichkeiten, psychische Verletzungen zu verarbeiten.

Sie können als Eltern viel dazu beitragen:

  • Ihr Kind braucht besondere Aufmerksamkeit, bleiben Sie im Gespräch mit ihm.
  • Vertrauen Sie auf die Selbstheilungskräfte Ihres Kindes.
  • Leben Sie trotzdem so viel Normalität wie möglich. Ein gelebter Alltag mit gewohnten Eckpunkten kann Sicherheit geben und zur Stabilisierung beitragen.
  • Trauen Sie dem Kind weiterhin Entscheidungen und Eigenverantwortung zu. Dann kann es auch wieder lernen, sich selbst zu vertrauen.
  • Entlasten Sie das Kind von Schuldgefühlen.

Sollten sich dennoch längerfristige Schwierigkeiten zeigen, gibt es die Möglichkeit, die psychischen Verletzungen im Rahmen einer Traumatherapie zu bearbeiten.
Gemäss Opferhilfegesetz hat Ihr Kind ein Recht auf therapeutische Unterstützung.

Rufen Sie uns an!

Ein Kind hat mir von seiner schwierigen Situation erzählt. Was kann ich tun?

  • Nehmen Sie jeden Hinweis auf mögliche Gewalt ernst.
  • Zeigen Sie dem Kind gegenüber Verständnis. Es ist gut, dass das Kind den Mut hat, Ihnen alles zu erzählen. Das dürfen Sie ihm auch mitteilen.
  • Bieten Sie die Bereitschaft an, zuzuhören, das kann entlasten.
  • Gehen Sie achtsam mit Ihren eigenen Möglichkeiten und Grenzen um.
  • Handeln Sie niemals allein.
  • Lassen Sie sich – auch bei vagen Vermutungen – möglichst frühzeitig von Fachpersonen beraten.
  • Die Konfrontation mit den verwandten oder befreundeten Erwachsenen kann die Situation verschlimmern.
  • Handeln Sie überlegt, überstürzen Sie nichts.

Lassen Sie sich beraten!

Ein Kind hat mir von seiner schwierigen Situation erzählt und bittet mich um Geheimhaltung. Wie kann ich damit umgehen?

Versprechen Sie nicht, dass Sie niemandem davon erzählen.

Aber:

  • Zeigen Sie dem Kind, dass Sie den Wunsch gut verstehen.
  • Teilen Sie ihm mit, dass Sie als erwachsene Person Verantwortung haben und dass Sie sich überlegen, wie Sie das Kind unterstützen können.
  • Sagen Sie dem Kind, dass auch Erwachsene sich manchmal Hilfe holen.
  • Besprechen Sie mit dem Kind, was Sie beide zusammen jetzt als Nächstes tun.

Und:

  • Versprechen Sie dem Kind, nichts ohne sein Wissen zu tun.

Lassen Sie sich beraten!

Ein Kind der Juniorenmannschaft / in meiner Pfadigruppe verhält sich auffällig und hat auch einmal erzählt, dass es geschlagen werde. Ich bin unsicher, ob das wirklich stimmt. Wie ernst muss ich das nehmen?

  • Auch wenn das Verhalten oder das Erzählte unglaubwürdig erscheint, nehmen Sie das Kind ernst!
  • Es ist nicht so, dass hinter jedem auffälligen Verhalten ein Gewalterlebnis steht. Konkrete Verhaltensweisen können ganz unterschiedliche Ursachen haben. Es kann aber sein, dass das Kind selber Gewalt erlebt.
  • Auch die Formen, wie Kinder mit erlebter Gewalt umgehen, sind sehr unterschiedlich. Manche Kinder ziehen sich zurück. Andere scheinen mit einer Sache zu prahlen oder lautstark die anderen damit zu belästigen. Wieder andere reagieren aggressiv.
  • Wie auch immer das auffällige Verhalten aussieht, es ist auf jeden Fall ein Hinweis darauf, dass es dem Kind nicht gut geht.
  • Je nach Situation und je nach Ihrer Beziehung zum Kind können Sie es ansprechen und mit ihm beispielsweise über gute und schlechte Gefühle, angenehme und unangenehme Berührungen sprechen.

Bleiben Sie mit der Vermutung nicht allein, lassen Sie sich beraten.

In der Opferhilfe beider Basel bekommen Sie Unterstützung – Sie können auch anonym Ihre Unsicherheit und den Umgang mit diesem Thema besprechen.

Wenn ich bei der Opferhilfe beider Basel von einer Situation eines Kindes in meinem Freizeitangebot erzähle, erfahren dann andere davon?

  • Nein, niemand erfährt von der Situation.
  • Die Berater*innen unterstehen der Schweigepflicht.
  • Sie besprechen mit Ihnen gemeinsam, welche Personen allenfalls hilfreich sein könnten und in den Prozess miteinbezogen werden sollten.

Ich habe die Vermutung, dass ein*e Vereinskolleg*in Kindern und Jugendlichen gegenüber sexuelle Übergriffe macht. Was kann ich tun?

  • Nehmen Sie jeden Hinweis auf mögliche Gewalt ernst.
  • Beobachten Sie. Lassen Sie den*die Vereinskolleg*in möglichst nicht allein mit den Kindern.
  • Wenn ein Kind eine Andeutung in diese Richtung macht, hören Sie ihm erst mal zu und nehmen Sie es ernst.
  • Lassen Sie sich – auch bei vagen Vermutungen – möglichst frühzeitig von Fachpersonen beraten.
  • Handeln Sie überlegt, überstürzen Sie nichts.
  • Die Konfrontation mit dem*der Vereinskolleg*in kann die Situation verschlimmern.

Kann ich bei der Opferhilfe beider Basel etwas melden / deponieren?

  • Nein. Die Opferhilfe beider Basel ist eine freiwillige Beratungsstelle und keine amtliche Stelle, die Gefährdungsmeldungen nachgeht.
  • Die Opferhilfe beider Basel wird nicht aktiv an Ihrer Stelle.
  • Gefährdungen können bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gemeldet werden.

In der Opferhilfe beider Basel können Sie jederzeit:

  • Situationen mit einer Fachperson besprechen, um gemeinsam eine Einschätzung zu machen
  • Beratung erhalten, wie Sie mit der Situation umgehen können
  • Informationen erhalten, wie Sie vorgehen oder wo Sie Meldung machen können

Muss ich eine Anzeige erstatten, wenn ich von Gewalt gegenüber einem Kind Kenntnis habe?

  • Nein. Nur Amtspersonen haben eine Anzeigepflicht bei der Polizei.
  • Sie können Meldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) machen, wenn Sie Kenntnis von der Gefährdung eines Kindes haben.
  • Lassen Sie sich vorgängig von der Opferhilfe beider Basel beraten.

In der Opferhilfe beider Basel können Sie jederzeit:

  • Situationen mit einer Fachperson besprechen, um gemeinsam eine Einschätzung zu machen.
  • Beratung erhalten, wie Sie mit der Situation umgehen können.
  • Informationen erhalten, wie Sie vorgehen oder wo Sie Meldung machen können.

Quellenangabe:
Inhalte durch das Kinderschutzzentrum St. Gallen (www.kszsg.ch) erarbeitet