Anzeige und Strafverfahren

Wenn du Gewalt (körperlich, sexualisiert und/oder psychisch) erlebst oder erlebt hast oder wenn du von Gewalt bedroht bist, dann kann dies eine Straftat sein.

Eine Straftat kann man anzeigen. Du darfst selber entscheiden, ob du nach einer Straftat eine Anzeige machen möchtest. Wir können dich bei dieser Ent­scheidung unterstützen. Gerne erklären wir dir genauer:

  • wie ein Strafverfahren abläuft – schau’ dir dazu auch die Grafik weiter unten an!
  • welche Fristen es gibt
  • welche Rechte du hast

Polizei

Polizei

Die Polizei ist die rechte Hand der Staats- und der Jugendanwaltschaft und erledigt Ermittlungen in deren Auftrag (z.B. Beweise zusammentragen). Nach dem du eine Anzeige gemacht hast, wird diese bei der Staatsanwaltschaft oder der Jugendanwaltschaft bearbeitet und ein Strafverfahren eröffnet.

Strafanzeige

Strafanzeige

Eine Strafanzeige ist die Mitteilung (mündlich oder schriftlich) einer Straftat an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Du darfst selber entscheiden, ob du nach einer Straftat eine Anzeige machen möchtest. Wir können dich bei dieser Entscheidung unterstützen. Eine Anzeige kannst du bei der Polizei machen. Wir können dich begleiten, wenn du das möchtest.

Antragsdelikt (Strafantrag)

Antragsdelikt (Strafantrag)

Bei leichteren Straftaten kommt eine Strafverfolgung erst in Gang, wenn ein Strafantrag von der betroffenen Person vorliegt. Der Strafantrag muss innert 3 Monaten gestellt werden – aus diesem Grund bezeichnet man diese als Antragsdelikte.

Privatklägerschaft

Privatklägerschaft

In einem Strafverfahren entscheidest du, ob du dich aktiv beteiligen möchtest – dies nennt sich Privatklägerschaft. Dadurch erhältst du weitere Rechte und kannst ausserdem Zivilforderungen stellen (das sind Geldforderungen an den*die Täter*in für den erlittenen Schaden). Wenn du dich als Privatkläger*in beteiligen möchtest, musst du dafür eine ausdrückliche Erklärung innert einer bestimmten Frist abgeben. Diese Beteiligung kannst du jederzeit zurückziehen – der Rückzug ist endgültig. Wenn Du kein Interesse hast, dich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen, kannst du darauf verzichten. Auch der Verzicht ist endgültig.

Offizialdelikt

Offizialdelikt

Schwerere Straftaten nennt man Offizialdelikte; sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von einer solchen Straftat erfährt, müssen sie diese zwingend untersuchen.

Staatsanwaltschaft (Jugendanwaltschaft)

Staatsanwaltschaft (Jugendanwaltschaft)

Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Die Jugendanwaltschaft ist eine Abteilung der Staatsanwaltschaft und zuständig für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, wie die Untersuchung abgeschlossen wird. Sie hat je nach Fall dafür vier Möglichkeiten.

Einstellung

Einstellung

Das Strafverfahren wird eingestellt, wenn die Straftat nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte oder wenn du bei einem Antragsdelikt den Strafantrag zurückziehst.

Anklage

Anklage

Wenn kein Strafbefehl möglich ist und die Beweise ausreichen, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage beim Gericht. Danach entscheidet das Gericht über das Strafverfahren.

Vergleichs­verhandlung

Vergleichs­verhandlung

Bei der Vergleichsverhandlung werden beide Seiten angehört. Es geht darum, dass sich die angeschuldigte Person entschuldigt und sich bereit erklärt, entstandene Kosten zu übernehmen. Im Gegenzug wird die Strafanzeige zurückgezogen und das Verfahren wird beendet. Es gibt kein Urteil und kein Eintrag ins Strafregister.

Strafbefehl

Strafbefehl

Die Staatsanwaltschaft kann unter bestimmten Umständen selber eine Strafe aussprechen, einen sogenannten Strafbefehl. Dies ist möglich, wenn der*die Beschuldigte geständig ist oder wenn die Straftat weitgehend nachgewiesen werden konnte und wenn die Strafe eine bestimmte Höhe nicht übersteigt.

Gericht

Gericht

Das Gericht entscheidet über das Strafverfahren. Es ist wichtig zu wissen, dass man das, was das Gericht entscheidet nicht immer als gerecht empfindet.

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